Miet- und Wohnungseigentumsrecht

Beschwerde, Richtigkeit, Abschrift, format=, Bezug, sofortigen Beschwerde, angefochtene Entscheidung

Aktenzeichen  319 C 852/20

Datum:
8.2.2021
Fundstelle:
GRUR-RS – 2021, 36220
Gerichtsart:
AG
Gerichtsort:
Traunstein
Rechtsweg:
Ordentliche Gerichtsbarkeit
Normen:

 

Leitsatz

Tenor

Der sofortigen Beschwerde wird nicht abgeholfen. Auf die angefochtene Entscheidung wird Bezug genommen.

Jetzt teilen:

Ähnliche Artikel

Mietrecht: Was tun bei Heizungsausfällen?

Gerade in den kälteren Monaten ist eine funktionierende Heizung für die Wohnqualität von Mietern unerlässlich. Ein plötzlicher Heizungsausfall kann nicht nur unangenehm sein, sondern auch rechtliche Fragen aufwerfen. Hier sind einige wichtige Informationen, was Mieter beachten sollen.
Mehr lesen