Das OLG Nürnberg entschied, dass bei Fahrern motorisierter Krankenfahrstühle (Rollstühle) ab einem Grenzwert des Alkoholpegels von 1,1 Promille Fahruntüchtigkeit vorliegt. Diese Promillegrenze sei einzuhalten, sonst droht ein Bußgeld. Das gilt für Führer von Fahrzeugen, die nach dem Pflichtversicherungsgesetz versichert und mit einem Kennzeichen nach § 26 der FZV (Verordnung über die Zulassung von Fahrzeugen zum Straßenverkehr) zu versehen sind.
Im vorliegenden Fall wurde die Revision eines Rollstuhlfahrers abgewiesen, der wegen Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer durch fahrlässige Trunkenheit im Verkehr zu einer Geldstrafe verurteilt wurde.
OLG Nürnberg, Beschluss vom 13. Dezember 2010, Az. 2 St OLG Ss 230/10
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Wann habe ich die Promillegrenze erreicht?
Die Geschwindigkeit, mit der man die Promillegrenze erreicht, hängt von verschiedenen Faktoren ab, darunter:
- Körpergewicht: Schwerere Personen benötigen mehr Alkohol, um den gleichen Blutalkoholgehalt (BAC) zu erreichen wie leichtere Personen.
- Geschlecht: Frauen haben in der Regel einen höheren Körperfettanteil und weniger Wasser im Körper als Männer, was dazu führt, dass sie schneller eine höhere Promillezahl erreichen.
- Alkoholsorte und -menge: Die Art des konsumierten Alkohols (z. B. Bier, Wein, Schnaps) und die Menge beeinflussen die Geschwindigkeit, mit der der Körper den Alkohol aufnimmt.
- Trinkgeschwindigkeit: Schnelles Trinken erhöht die BAC schneller als langsames Trinken.
- Essen: Ein voller Magen kann die Aufnahme von Alkohol verlangsamen, da der Alkohol langsamer ins Blut gelangt.
Im Allgemeinen kann eine Standardportion Alkohol (z. B. ein Glas Bier oder ein Glas Wein) bei vielen Menschen innerhalb von 30 bis 60 Minuten zu einem messbaren Anstieg des Blutalkohols führen. Bei den meisten Ländern liegt die gesetzliche Promillegrenze für Autofahrer bei 0,5 Promille. Schon bei einem Blutalkoholgehalt von 0,2 bis 0,3 Promille können erste Beeinträchtigungen auftreten.
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