Kosten- und Gebührenrecht

Auskunft, Berechnung, Anwaltskosten, Gerichtskosten, festsetzbar, Betrag, Richters, Antrags, Antragstellerin, Beteiligten

Aktenzeichen  2 VI 496/19

Datum:
26.1.2021
Fundstelle:
BeckRS – 2021, 46222
Gerichtsart:
AG
Gerichtsort:
Dillingen
Rechtsweg:
Ordentliche Gerichtsbarkeit
Normen:

 

Leitsatz

Tenor

Die von der Antragstellerin … gem. § 85 FamFG i.V.m. § 104 ZPO nach den Beschlüssen des Amtsgerichts Dillingen a.d. Donau vom 13.11.2019 sowie vom 23.11.2020 zu erstattenden Kosten werden auf 3.006,42 € (in Worten: dreitausendsechs 42/100 Euro) nebst Zinsen in Höhe von 5 %-Punkten über dem Basiszinssatz gem. § 247 BGB hieraus seit 14.05.2020 festgesetzt.

Gründe

Nach Auskunft des zuständigen Richters hat die Antragstellerin die Kosten des Antrags und somit die Gerichtskosten und die außergerichtlichen Kosten der Beteiligten … zu tragen.
Mit Beschluss vom 23.11.2020 wurde der Verfahrenswert 173.500,00 € festgesetzt.
Die Berechnung des beantragten Betrages ist gebührenrechtlich nicht zu beanstanden.
Die Kosten sind notwendigerweise entstanden und daher von der Gegenseite zu erstatten.
Zusammengefasst sind folgende Beträge festsetzbar:
Kosten
Betrag

3.006,42 €
Anwaltskosten
3006,42 €

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