Die Europäische Union arbeitet kontinuierlich an der Verschärfung ihrer Maßnahmen gegen Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung. Im Zuge der Umsetzung des neuen EU-Geldwäschepakets ist nun die neu geschaffene Anti-Geldwäsche-Behörde AMLA (Anti Money Laundering Authority) damit betraut, technische Regulierungsstandards zu entwickeln. Diese Standards sollen die konkrete Anwendung der gesetzlichen Vorgaben präzisieren. Doch ein aktueller Entwurf sorgt für erhebliche Unruhe in der europäischen Anwaltschaft, da er bewährte Strukturen der Rechtsberatung grundlegend infrage stellt.
Gefahr für die anwaltliche Praxis
Im Fokus der Diskussion stehen die sogenannten Sammelanderkonten. Diese Konten werden von Rechtsanwälten treuhänderisch geführt, um Mandantengelder sicher und getrennt vom eigenen Vermögen zu verwalten. Nach den aktuellen Plänen der AMLA könnten auf Banken und Finanzinstitute jedoch weitreichende und überzogene Prüfpflichten zukommen, wenn sie solche Konten für Anwaltskanzleien führen. Diese Pflichten würden verlangen, dass Kreditinstitute detaillierte Informationen über die hinterlegten Gelder und die Identität der betroffenen Mandanten einholen. Dies stellt einen direkten Eingriff in das Vertrauensverhältnis zwischen Anwalt und Mandant dar.
Der Protest der europäischen Anwaltschaft
Der Rat der Europäischen Anwaltschaften (CCBE) hat sich nun entschieden gegen diese Pläne positioniert. Die Vertretung der europäischen Rechtsanwaltskammern sieht durch die drohenden bürokratischen Hürden nicht nur die Funktionsfähigkeit der Sammelanderkonten gefährdet, sondern warnt auch vor einer systematischen Aushöhlung der anwaltlichen Verschwiegenheitspflicht. Diese Pflicht ist ein Grundpfeiler des rechtsstaatlichen Verfahrens und schützt Bürgerinnen und Bürger vor staatlichen Übergriffen sowie unbefugter Einsichtnahme.
Der CCBE fordert in seiner Stellungnahme eine deutliche Nachbesserung der Regulierungsentwürfe. Zu den Kernforderungen gehören:
* Die uneingeschränkte Wahrung des anwaltlichen Berufsgeheimnisses bei Finanztransaktionen.
* Der Erhalt der bewährten nationalen Aufsichtsstrukturen über die Anwaltschaft.
* Die Anerkennung der Tatsache, dass Rechtsanwälte bereits strengen berufsrechtlichen Pflichten zur Geldwäscheprävention unterliegen.
* Die Vermeidung von doppelten und unverhältnismäßigen Kontrollstrukturen durch Banken.
Bedeutung für die Zukunft
Sollten die technischen Standards der AMLA in der vorliegenden Form verabschiedet werden, droht eine erhebliche Erschwerung der täglichen Arbeit von Kanzleien. Viele Banken könnten aus Sorge vor regulatorischen Risiken die Führung von Sammelanderkonten gänzlich verweigern oder die Kosten dafür drastisch erhöhen. Der CCBE plädiert daher für einen risikobasierten Ansatz, der die Besonderheiten des Anwaltsberufs respektiert und die Geldwäschebekämpfung nicht auf Kosten rechtsstaatlicher Prinzipien austrägt. Die kommenden Verhandlungen werden zeigen, ob die europäische Aufsichtsbehörde die Argumente der Anwaltschaft in den finalen Standards berücksichtigt.
Quelle: https://www.brak.de/newsroom/newsletter/nachrichten-aus-berlin/2026/ausgabe-14-2026-v-872026/ccbe-macht-sich-fuer-anwaltliche-sammelanderkonten-stark/


