Wissen Sie genau, wie schnell Sie fahren dürfen, wenn Sie in einen verkehrsberuhigten Bereich einfahren. Ja, genau: Schrittgeschwindigkeit. Doch wie schnell oder eher wie langsam ist Schrittgeschwindigkeit? Das Oberlandesgericht Hamm musste sich im Herbst letzten Jahres mit dieser Frage auseinandersetzen. Und es entschied für den Beklagten zu urteilen. Dieser fuhr 38 km/h in einer sogenannten Spielstraße und wurde geblitzt. In erster Instanz wurde er zu einer Geldbuße von 160 Euro und einem Monat Fahrverbot verurteilt, gegen das er mit einer Rechtsbeschwerde vorging.
Der Urteilsbegründung des OLG Hamm ist zu entnehmen, dass es keine gesetzlich geregelte Geschwindigkeit für verkehrsberuhigte Zonen gibt. Andere Gerichte seien jedoch teilweise von 7 und teilweise von 10 km/h ausgegangen. Im Zweifel für den Angeklagten wurde deswegen der höhere Wert angenommen. Somit musste der Angeklagte nur noch 100 Euro zahlen und durfte seinen Führerschein behalten.
OLG Hamm, Beschluss vom 28. November 2019, AZ 1 RBs 220/19
Wie viele Kilometer pro Stunde gleich Schritttempo sind, steht nicht in der Straßenverkehrsordnung und auch die Rechtsprechung ist diesbezüglich nicht einheitlich. Die Definition ist den Gerichten überlassen. Sich an der Gehgeschwindigkeit der Fußgänger zu orientieren, also etwa 4 bis 7 km/h, ist Empfehlung des TÜV Thüringen, dies entspräche dann jedoch deutlich unter 10 km/h. Die Gerichte hingegen kommen mit ihren Urteilen Auto- und Fahrradfahrern entgegen, da 10 oder 15 km/h Geschwindigkeiten sind, die für sie im Normalbereich liegen, und ohne dass die Letztgenannten vom Rad fallen.
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