Im Fahreignungsregister (FAER) werden Informationen über Verkehrsteilnehmer gespeichert, die im Straßenverkehr auffällig geworden sind. Weil das FAER durch das Kraftfahrt-Bundesamt in Flensburg geführt wird, ist oft von „Punktesammeln in Flensburg“ die Rede. In Anlage 13 der Fahrerlaubnisverordnung (FeV) ist detailliert geregelt, für welche Verstöße man wie viele Punkte in Flensburg bekommt. Hat man nicht mehr als fünf Punkte auf dem Konto, besteht die Möglichkeit, alle fünf Jahre ein Fahreignungsseminar zu absolvieren. Dadurch kann ein Punkt abgebaut werden. Ansonsten werden Punkte in Flensburg nach einer bestimmten Zeit aus dem Register gelöscht: Ein Punkt verjährt nach zwei Jahren und sechs Monaten, zwei nach fünf Jahren und drei nach zehn Jahren.