Fast alltäglich bewegen wir uns mit dem Auto, dem Fahrrad oder zu Fuß im Straßenverkehr. Dabei halten wir uns mehr oder weniger im Idealfall automatisch an Verkehrsregeln, die wir in der Fahrschule, beim Fahrradtraining oder bereits von unseren Eltern gelernt haben. Dabei ist das Verkehrsrecht ein komplexes Zusammenspiel von Rechtsvorschriften, das immer wieder an aktuelle Gegebenheiten angepasst wird: So wurde z. B. Anfang 2017 ein eigenes Verkehrszeichen-Symbol für E-Bikes ins Verkehrsrecht aufgenommen (§39 Abs. 7 StVO). Gesetzliche Grundlagen des Verkehrsrechts Hohe Geschwindigkeiten und die Masse an Verkehrsteilnehmern führen zu einem erhöhten Gefährdungspotenzial für jeden Einzelnen. Deshalb ist die Teilnahme am Straßenverkehr in Deutschland über Regelungen des Verkehrsrechts stark reglementiert. Das Verkehrsrecht setzt fest, welche Personen und Fahrzeuge zum öffentlichen Straßenverkehr zugelassen werden und wie sich Verkehrsteilnehmer zu verhalten haben. Wichtige Rechtsgrundlagen des Verkehrsrechts sind dabei z. B. die Straßenverkehrsordnung (StVO) und das Straßenverkehrsgesetz (StVG), die Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) die Fahrerlaubnisverordnung (FeV). Das StVG enthält u. a. Vorschriften über die Haftpflicht für Personen- und Sachschäden bei einem Unfall sowie Straf- und Bußgeldvorschriften für einzelne verkehrsrechtswidrige Handlungen. Allgemeine Verkehrsregeln, an die sich jeder Verkehrsteilnehmer halten muss, enthält die StVO. Dort sind auch Verkehrsschilder und -einrichtungen genauestens festgelegt In der FeV ist beispielsweise geregelt, unter welchen Voraussetzungen man eine Fahrerlaubnis bekommt und für welche Verkehrsverstöße es Punkte in Flensburg gibt. Ordnungswidrigkeiten im Verkehrsrecht Eine Verkehrsordnungswidrigkeit ist eine Ordnungswidrigkeit, die im Straßenverkehr begangen wird. Sie ist ein geringfügiger Verstoß gegen Verkehrsvorschriften, der meist nur zu einer leichten Gefährdung bzw. Beeinträchtigung von Sachen oder Personen führt und mit einem Bußgeld geahndet wird. Viele solcher Ordnungswidrigkeiten lassen sich in der StVO finden, wie z. B. Geschwindigkeitsüberschreitungen oder gefährliche Überholmanöver (Rechtsüberholen). Verkehrsstrafrecht Im Verkehrsrecht spielen aber auch Straftaten eine große Rolle – diesen Bereich nennt man Verkehrsstrafrecht. Sie findet man vor allem in der StVG und im Strafgesetzbuch (StGB): §316 StGB stellt Trunkenheit im Straßenverkehr unter Strafe, in §142 StGB ist die Strafbarkeit wegen Fahrerflucht geregelt und nach §22 StVG ist der Kennzeichenmissbrauch strafbar.