Wer in Deutschland ein Motorrad fahren will, braucht einen Motorrad-Führerschein. Je nachdem welche Führerscheinklasse für das gewünschte Zweirad erforderlich ist, werden unterschiedliche Anforderungen an den künftigen Motorradfahrer gestellt. Welchen Motorrad-Führerschein braucht man, um welches Motorrad zu fahren? Nach der Regelung zu den Führerscheinklassen gibt es bei dem Motorad-Führerschein insgesamt 4 Klassen: Klasse A und AM Die höchste Klasse ist der Motorrad-Führerschein Klasse A. Ist man in Besitz eines solchen Führerscheins, besitzt man die Fahrerlaubnis für alle Motorräder. Die niedrigste Klasse beim Motorrad-Führerschein ist AM. Damit ist es dem Führerscheininhaber gestattet, Krafträder zu fahren, die eine maximale Motorleistung von 4 kW und ein eingebautes Tempolimit von maximal 45 km/h haben. Der Motorrad-Führerschein AM wird umgangssprachlich auch als Mofa-Führerschein oder Roller-Führerschein bezeichnet. Klasse A2 Die zweithöchste Führerscheinklasse ist A2. Ist man in Besitz dieses Motorrad-Führerscheins, darf man
- Krafträder (auch mit Beiwagen) bis zu einer Motorleistung von 35 kW bzw. 48 PS und einem Verhältnis von Leistung zu Gewicht von max. 0,2 kW/kg fahren: Das bedeutet, bei einer Leistung von 35 kW muss das Motorrad also mindestens 175 kg wiegen, damit ein Motorrad-Führerschein der Klasse A2 ausreichend ist.
- Alle Krafträder und Leichtkrafträder fahren, die von dem Motorradführerschein A1 und AM erfasst sind.
- Klasse AM: Mindestalter: 16 Jahre
- Klasse A1: Mindestalter: 16 Jahre
- Klasse A2: Mindestalter: 18 Jahre
- Klasse A: Mindestalter: 24 Jahre bei Direkterwerb / 20 Jahre bei Vorbesitz von A2
- Bestehen der theoretischen und praktischen Prüfung der Fahrerlaubnis
- Nachweis eines Sehtests
- Nachweis eines Erste-Hilfe-Kurses durch Vorlage einer Bescheinigung einer amtlichen anerkannten Stelle