Ein Fahrverbot kann unter Umständen erhebliche Einschränkung des alltäglichen Lebens und des Berufslebens bedeuten. Für den Weg zur Arbeit, zur Schule oder zum Kindergarten ist man plötzlich auf öffentliche Verkehrsmittel angewiesen, die mancherorts nur spärlich oder gar nicht vorhanden sind. Warum und wann wird ein Fahrverbot verhängt? Eine Rechtsgrundlage für ein Fahrverbot findet sich in §25 des Straßenverkehrsgesetzes (StVG). Bekommt ein Kraftfahrzeugführer wegen einer Ordnungswidrigkeit im Straßenverkehr ein Bußgeld auferlegt, kann ihm die Verwaltungsbehörde oder das Gericht zusätzlich für einen Monat oder für bis zu drei Monaten verbieten, im Straßenverkehr Kraftfahrzeuge jeder Art oder einer bestimmten Art zu führen. Dieses Fahrverbot soll dem Fahrer eine Lehre sein und ihn dazu anhalten, einen solchen Verstoß künftig nicht noch einmal zu begehen. Eine Ordnungswidrigkeit, die auch zu einem Fahrverbot führen kann, kann z. B. ein Geschwindigkeitsverstoß sein. Bereits bei einer Geschwindigkeit von 26 km/h über dem Tempolimit kann derzeit (Stand: November 2017) ein Fahrverbot verhängt werden. Und auch das Fahren unter Alkoholeinfluss kann ein Fahrverbot nach sich ziehen: Bereits ab 0,5 Promille muss man neben Punkten in Flensburg mit einem mindestens einmonatigen Fahrverbot rechnen. Kommt es bei einer Alkoholfahrt zu einer Gefährdung des Straßenverkehrs, ist sogar die Entziehung der Fahrerlaubnis möglich. Auch §44 des Strafgesetzbuches (StGB) sieht ein Fahrverbot für die Dauer von einem Monat bis zu sechs Monaten vor, wenn jemand wegen einer Straftat zu einer Freiheits- oder Geldstrafe verurteilt wurde. Seit August 2017 ist es auch nicht mehr erforderlich, dass die Straftat im Zusammenhang mit dem Führen eines Kraftfahrzeugs stand oder unter Verletzung der Pflichten eines Kraftfahrzeugführers begangen wurde. Generelles Fahrverbot § 30 der Straßenverkehrsordnung (StVO) enthält ein generelles Fahrverbot für Lkw mit einer zulässigen Gesamtmasse über 7,5 Tonnen an Sonn- und Feiertagen von 0.00 bis 22.00 Uhr. Betroffen davon sind Lkw, die zur geschäftsmäßigen oder entgeltlichen Beförderung von Gütern und damit verbundener Leerfahrten eingesetzt werden. Für die Beförderung von frischen oder leicht verderblichen Lebensmitteln gilt dieses Fahrverbot nicht.