Führerschein ab 17

Der Führerschein ab 17 war ursprünglich ein Modellversuch in Niedersachsen. Mittlerweile ist er in § 6e des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) bundeseinheitlich geregelt. Fahranfänger sind auf ihren ersten Kilometern im Auto manchmal noch etwas überfordert. Denn während der Fahrstunden kann man nicht jede erdenkliche Verkehrssituation durchleben. Gerade in ungewohnten Verkehrssituationen fehlt nach bestandener Fahrprüfung der erfahrene Ansprechpartner auf dem Beifahrersitz. Abhilfe schafft der Führerschein ab 17. Wie bekommt man den Führerschein ab 17? Falls Jugendliche Interesse an einem Führerschein ab 17 haben, können sie ihn bereits mit 16 ½ Jahren mit Zustimmung ihrer Eltern bzw. ihrer gesetzlichen Vertreter bei der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde beantragen. Dabei muss mindestens eine Person benannt werden, die den Jugendlichen bis zur Vollendung seines 18. Lebensjahres bei seinen Autofahrten begleitet. Diese Person muss mindestens 30 Jahre alt sein und seit mindestens fünf Jahren ununterbrochen einen Führerschein der Klasse B besitzen. Sie darf zudem nicht mehr als einen Punkt im Fahreignungsregister und während der begleiteten Fahrt maximal 0,5 Promille Alkohol im Blut haben. Fahrausbildung mit 16 ½ Mit 16 ½ Jahren kann man mit der Fahrausbildung beginnen, und zwar bei jeder zugelassenen Fahrschule. Dabei gelten beim Führerschein ab 17 die gleichen Regeln wie bei der Ausbildung im Rahmen des „normalen“ Führerscheins mit 18: Man muss die gleichen Prüfungen absolvieren. Allerdings darf die theoretische Fahrprüfung frühestens drei Monate, die praktische Fahrprüfung frühestens einen Monat vor dem 17. Geburtstag stattfinden. Hat man die Fahreignungsprüfung bestanden, bekommt man eine Prüfungsbescheinigung ausgehändigt, die man bei Autofahrten mit sich führen muss. Hier sind auch die möglichen Begleitpersonen eingetragen. Sobald man 18 Jahre alt ist, kann man sich den normalen „Kartenführerschein“ bei der Führerscheinstelle abholen. Welche Konsequenzen hat der Führerschein ab 17? Mit Übergabe der Prüfungsbescheinigung beginnt beim Führerschein ab 17 die zweijährige Probezeit. Ist der Fahranfänger ohne eine Begleitperson unterwegs und wird dabei erwischt, wird seine Fahrerlaubnis widerrufen. Die Probezeit verlängert sich und um die Fahrerlaubnis wieder zu bekommen, muss der Führerscheinneuling gem. §2a Absatz 2 StVG an einem kostenpflichtigen Aufbauseminar teilnehmen.

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