Sicherheitsabstand

Ein angemessener Sicherheitsabstand zwischen Fahrzeugen auf deutschen Straßen führt dazu, dass das Risiko von Zusammenstößen sinkt. Damit sinkt die Gefahr von Auffahrunfällen und damit einhergehend das allgemeine Unfallrisiko im Straßenverkehr. Gesetzliche Vorschriften Eine gesetzliche Vorschrift zum Sicherheitsabstand findet sich in §5 der Straßenverkehrsordnung (StVO). Danach muss beim Überholen eines anderen Kfz ein ausreichender Seitenabstand zu anderen Verkehrsteilnehmern eingehalten werden. Zu Fahrzeugen sollte dieser Abstand einen Meter, zu Fußgängern und Radfahrern eineinhalb Meter betragen. Auch §4 StVO befasst sich mit dem Sicherheitsabstand. Ganz allgemein muss danach der Abstand zum vorausfahrenden Fahrzeug so groß sein, dass man auch noch hinter diesem Fahrzeug halten kann, wenn es plötzlich bremst. Gleichzeitig darf man nach dieser Vorschrift als „Vorausfahrender“ nicht plötzlich, ohne zwingenden Grund, stark bremsen. Wie groß muss der Sicherheitsabstand sein? Allerdings macht §4 StVO keine Angaben darüber, wie groß der Abstand zum vorausfahrenden Fahrzeug genau sein muss. Lediglich für Lastkraftwagen bis zu 3,5 Tonnen und Kraftomnibusse verlangt er einen Mindestabstand von 50 m, wenn die Geschwindigkeit mehr als 50 km/h beträgt. Der optimale Sicherheitsabstand lässt sich nach mathematischen Regeln unter Berücksichtigung von Geschwindigkeit, Brems- und Reaktionsweg ermitteln. „Halber Tacho“ Während der Fahrt gibt es allerdings auch einen einfacheren Weg, einen guten Sicherheitsabstand zu berechnen. Ist man außerhalb geschlossener Ortschaften bei guten Sicht- und Straßenverhältnissen unterwegs, bleibt man am besten den „halben Tacho“ in Metern vom vorausfahrenden Fahrzeug entfernt. Bei schlechter Sicht und Straße verdoppelt man diesen Wert. Als Helfer dienen hier auch die seitlichen Begrenzungspfeiler, die immer 50 Meter voneinander entfernt stehen. Im Stadtverkehr beträgt der erforderliche Sicherheitsabstand 15 Meter, was etwa drei Fahrzeuglängen entspricht. Auch hier muss man den Wert verdoppeln, wenn die Straßenverhältnisse oder Sicht schlecht sind. Missachtung des Sicherheitsabstands Gerät man in eine Abstandskontrolle und hat den notwendigen Abstand nicht eingehalten, kann ein Bußgeld oder Fahrverbot drohen. Beim Auffahrunfall gilt außerdem der sog. Anscheinsbeweis. Danach geht man automatisch davon aus, dass der Hintermann nicht den notwendigen Abstand eingehalten hat, wenn er auf das vorausfahrende Fahrzeug aufgefahren ist. Es muss das Gegenteil beweisen, was unter Umständen schwierig sein kann.

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