Ein Unfall im Straßenverkehr birgt ein hohes Gefährdungspotenzial. Allein im Jahr 2016 gab es in Deutschland nach Angaben des Statistischen Bundesamtes rund 2,6 Millionen Straßenverkehrsunfälle und damit so viele wie niemals zuvor. Immerhin ging die Zahl der Verkehrstoten in den letzten Jahren kontinuierlich zurück, was auf einige rechtspolitische Maßnahmen in den letzten Jahrzehnten zurückzuführen ist, wie beispielsweise die Einführung der Helmpflicht für Motorradfahrer oder der Gurtpflicht für Fahrzeuginsassen. Unfallursachen und Maßnahmen Neben schlechten Witterungs- und Straßenverhältnissen führen häufig technische Mängel zu einem Unfall. Daher ist es wichtig, sein eigenes Fahrzeug regelmäßig vom TÜV (Technischer Überwachungsverein) begutachten zu lassen. Häufigste Unfallursache ist allerdings das Fehlverhalten eines Verkehrsteilnehmers, weil er Vorschriften der Straßenverkehrsordnung (StVO) oder des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) nicht beachtet. Nach §3 StVO beispielsweise darf derjenige, der ein Fahrzeug führt, nur so schnell fahren, dass er das Fahrzeug ständig beherrschen kann. §3 StVO setzt daher Höchstgeschwindigkeiten innerhalb und außerhalb geschlossener Ortschaften fest. Oft kommt es zudem zu Auffahrunfällen, weil der Fahrer den in § 4 StVO geforderten Sicherheitsabstand nicht einhält. Und nicht zuletzt verursachen nach wie vor viele Verkehrsteilnehmer einen Unfall unter Alkoholeinfluss. Dabei legt §24 StVG fest, dass man sich nur ans Steuer setzen darf, wenn man weniger als 0,5 Promille Alkohol im Blut hat! Um die Zahl der Unfälle im Straßenverkehr zu reduzieren und die Einhaltung der Verkehrsvorschriften besser durchsetzen zu können, kann bei Missachtung von Verkehrsvorschriften ein Bußgeld fällig werden. Unter Umständen droht auch der Entzug der Fahrerlaubnis, wenn man einen Unfall verursacht hat, der schwerwiegende Folgen hatte. Richtiges Verhalten nach einem Verkehrsunfall Hat man einen Unfall verursacht, muss man anhalten. Ansonsten kann eine Strafbarkeit wegen Fahrerflucht bzw. Unfallflucht nach § 142 StGB drohen. Sofern es die Umstände zulassen – man insbesondere nicht selbst schwer verletzt ist oder andere Verletzte nicht sofort Hilfe benötigen –, sichert man als Erstes die Unfallstelle ab, um weitere Unfälle zu vermeiden. Falls notwendig leistet man danach Erste Hilfe und setzt einen Notruf ab.