IT- und Medienrecht

Betriebsübergang – Widerspruch – Urteil ohne Tatbestand und Entscheidungsgründe

Aktenzeichen  8 AZR 652/09

Datum:
11.11.2010
Rechtsgebiet:
Gerichtsart:
BAG
Dokumenttyp:
Urteil
Normen:
§ 72 Abs 5 ArbGG
§ 313a Abs 1 S 2 ZPO
§ 555 Abs 1 S 1 ZPO
Spruchkörper:
8. Senat

Verfahrensgang

vorgehend ArbG München, 23. September 2008, Az: 33a Ca 10587/07, Urteilvorgehend Landesarbeitsgericht München, 23. Juli 2009, Az: 3 Sa 118/09, Urteil

Tenor

Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts München vom 23. Juli 2009 – 3 Sa 118/09 – wird zurückgewiesen.
Die Beklagte hat die Kosten der Revision zu tragen.

1
Die Parteien haben auf Tatbestand und Entscheidungsgründe verzichtet (§ 72 Abs. 5 ArbGG, § 555 Abs. 1 Satz 1, § 313a Abs. 1 Satz 2 ZPO).
        
    Hauck    
        
    Hauck    
        
    Breinlinger    
        
        
        
    Döring    
        
    Schuckmann    
        
        

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