Handels- und Gesellschaftsrecht

10 AZR 98/10

Aktenzeichen  10 AZR 98/10

Datum:
23.2.2011
Gerichtsart:
BAG
Dokumenttyp:
Urteil
Spruchkörper:
10. Senat

Verfahrensgang

vorgehend ArbG Frankfurt, 3. März 2009, Az: 12 Ca 5347/08, Urteilvorgehend Hessisches Landesarbeitsgericht, 16. November 2009, Az: 17 Sa 663/09, Urteil

Tenor

1. Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 16. November 2009 – 17 Sa 663/09 – aufgehoben.
2. Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Frankfurt am Main vom 3. März 2009 – 12 Ca 5347/08 – abgeändert und die Klage abgewiesen.
3. Die Klägerin hat die Kosten des Rechtsstreits zu 7/8, die Beklagte zu 1/8 zu tragen.

1
Die Parteien haben gemäß § 313a Abs. 1 ZPO auf Tatbestand und Entscheidungsgründe verzichtet.
        
    Mikosch    
        
    W. Reinfelder    
        
    Mestwerdt    
        
        
        
    Zielke    
        
    Züfle    
        
        

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