Arbeitsrecht

10 AZR 89/10

Aktenzeichen  10 AZR 89/10

Datum:
13.4.2011
Rechtsgebiet:
Gerichtsart:
BAG
Dokumenttyp:
Urteil
Spruchkörper:
10. Senat

Verfahrensgang

vorgehend ArbG Kassel, 10. Februar 2009, Az: 7 Ca 412/08, Urteilvorgehend Hessisches Landesarbeitsgericht, 24. September 2009, Az: 5 Sa 658/09, Urteil

Tenor

1. Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 24. September 2009 – 5 Sa 658/09 – aufgehoben.
2. Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Kassel vom 10. Februar 2009 – 7 Ca 412/08 – wird zurückgewiesen.
3. Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Kassel vom 10. Februar 2009 – 7 Ca 412/08 – abgeändert und die Klage insgesamt abgewiesen.
4. Der Kläger hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.

1
Die Parteien haben gemäß § 313a Abs. 1 ZPO auf Tatbestand und Entscheidungsgründe verzichtet.
        
    Mikosch    
        
    Eylert    
        
    Mestwerdt    
        
        
        
    Trümner    
        
    Frese    
        
        

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