Handels- und Gesellschaftsrecht

6 AZR 356/11

Aktenzeichen  6 AZR 356/11

Datum:
15.11.2012
Gerichtsart:
BAG
Dokumenttyp:
Urteil
Spruchkörper:
6. Senat

Verfahrensgang

vorgehend ArbG Schwerin, 3. März 2010, Az: 5 Ca 1741/09, Urteilvorgehend Landesarbeitsgericht Mecklenburg-Vorpommern, 4. Januar 2011, Az: 5 Sa 135/10, Urteil

Tenor

1. Auf die Revision des Beklagten wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Mecklenburg-Vorpommern vom 4. Januar 2011 – 5 Sa 135/10 – aufgehoben.
2. Auf die Berufung des Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Schwerin vom 3. März 2010 – 5 Ca 1741/09 – abgeändert und die Klage abgewiesen.
3. Die Klägerin hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.

1
Die Parteien haben auf Tatbestand und Entscheidungsgründe verzichtet (§ 313a ZPO).
        
    Fischermeier    
        
    Gallner    
        
    Spelge    
        
        
        
    Uwe Zabel    
        
    Kammann    
        
        

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