Aktenzeichen 205 StRR 141/21
Leitsatz
Verfahrensgang
3 Ns 111 Js 10508/14 2020-10-08 Urt LGKEMPTEN LG Kempten
Tenor
I. Die Revision des Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Kempten (Allgäu) vom 8. Oktober 2020 wird verworfen.
II. Der Beschwerdeführer hat die Kosten seines Rechtsmittels zu tragen.
III. Auf die Revision der Staatsanwaltschaft wird das vorbezeichnete Urteil mit den zugrundeliegenden Feststellungen aufgehoben.
IV. Die Sache wird zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsmittels der Staatsanwaltschaft, an eine andere Strafkammer des Landgerichts Kempten (Allgäu) zurückverwiesen.