Arbeitsrecht

1 AZR 809/13

Aktenzeichen  1 AZR 809/13

Datum:
5.5.2015
Rechtsgebiet:
Gerichtsart:
BAG
Dokumenttyp:
Urteil
ECLI:
ECLI:DE:BAG:2015:050515.U.1AZR809.13.0
Spruchkörper:
1. Senat

Verfahrensgang

vorgehend ArbG Nienburg, 22. November 2012, Az: 2 Ca 308/12, Urteilvorgehend Landesarbeitsgericht Niedersachsen, 5. August 2013, Az: 10 Sa 37/13, Urteil

Tenor

Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Niedersachsen vom 5. August 2013 – 10 Sa 37/13 – aufgehoben.
Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Arbeitsgerichts Nienburg vom 22. November 2012 – 2 Ca 308/12 – abgeändert.
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 429,00 Euro brutto nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 5. August 2012 zu zahlen.
Die Beklagte hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.

1
Die Parteien haben auf Tatbestand und Entscheidungsgründe verzichtet (§ 313a Abs. 1 ZPO).
        
    Schmidt    
        
    K. Schmidt    
        
    Koch    
        
        
        
    Rath    
        
    Olaf Kunz    
        
        

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