Arbeitsrecht

10 AZR 1059/12

Aktenzeichen  10 AZR 1059/12

Datum:
13.11.2013
Rechtsgebiet:
Gerichtsart:
BAG
Dokumenttyp:
Urteil
Spruchkörper:
10. Senat

Verfahrensgang

vorgehend ArbG Frankfurt, 28. Juli 2011, Az: 3 Ca 1140/11, Urteilvorgehend Hessisches Landesarbeitsgericht, 12. Oktober 2012, Az: 14 Sa 1495/11, Urteil

Tenor

1. Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 12. Oktober 2012 – 14 Sa 1495/11 – wird zurückgewiesen.
2. Der Kläger hat die Kosten des Revisionsverfahrens zu tragen.

1
Die Parteien haben gemäß § 313a ZPO auf die Darstellung von Tatbestand und Entscheidungsgründen verzichtet.
        
    Mikosch    
        
    Mestwerdt    
        
    Schmitz-Scholemann    
        
        
        
    R. Baschnagel    
        
    Petri    
        
        

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