Arbeitsrecht

10 AZR 617/17

Aktenzeichen  10 AZR 617/17

Datum:
19.12.2018
Rechtsgebiet:
Gerichtsart:
BAG
Dokumenttyp:
Urteil
ECLI:
ECLI:DE:BAG:2018:191218.U.10AZR617.17.0
Spruchkörper:
10. Senat

Verfahrensgang

vorgehend ArbG Oldenburg (Oldenburg), 31. Mai 2017, Az: 2 Ca 78/17, Urteilvorgehend Landesarbeitsgericht Niedersachsen, 6. November 2017, Az: 8 Sa 672/17, Urteil

Tenor

1. Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Niedersachsen vom 6. November 2017 – 8 Sa 672/17 – aufgehoben.
2. Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Arbeitsgerichts Oldenburg vom 31. Mai 2017 – 2 Ca 78/17 – abgeändert.
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 870,45 Euro brutto nebst Zinsen hieraus in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit 1. November 2016 zu zahlen.
3. Die Beklagte hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.

1
Die Parteien haben auf Tatbestand und Entscheidungsgründe verzichtet (§ 313a Abs. 1 ZPO).
        
    Gallner    
        
    Pulz    
        
    Pessinger    
        
        
        
    Petri    
        
    Rudolph    
        
        

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