Arbeitsrecht

10 AZR 822/11

Aktenzeichen  10 AZR 822/11

Datum:
17.10.2012
Rechtsgebiet:
Gerichtsart:
BAG
Dokumenttyp:
Urteil
Spruchkörper:
10. Senat

Verfahrensgang

vorgehend ArbG Frankfurt, 29. September 2010, Az: 14 Ca 2311/10, Urteilvorgehend Hessisches Landesarbeitsgericht, 29. Juni 2011, Az: 8 Sa 1853/10, Urteil

Tenor

1. Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 29. Juni 2011 – 8 Sa 1853/10 – wird zurückgewiesen.
2. Der Kläger hat die Kosten des Revisionsverfahrens zu tragen.

1
Die Parteien haben gemäß § 313a ZPO auf die Darstellung von Tatbestand und Entscheidungsgründen verzichtet.
        
    Mikosch    
        
    Schmitz-Scholemann    
        
    Mestwerdt    
        
        
        
    Beck    
        
    Kiel    
        
        

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