Aktenzeichen 3 AZR 196/15
Verfahrensgang
vorgehend ArbG Köln, 7. Mai 2014, Az: 9 Ca 2164/13, Urteilvorgehend Landesarbeitsgericht Köln, 15. Januar 2015, Az: 8 Sa 38/15, Urteil
Tenor
Auf die Revision der Beklagten zu 1. wird – unter Zurückweisung der Revision der Klägerin – das Urteil des Landesarbeitsgerichts Köln vom 15. Januar 2015 – 8 Sa 38/15 – aufgehoben, soweit es die Berufung der Beklagten zu 1. gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 7. Mai 2014 – 9 Ca 2164/13 – zurückgewiesen hat.
Auf die Berufung der Beklagten zu 1. wird das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 7. Mai 2014 – 9 Ca 2164/13 – im Umfang der Klagestattgabe abgeändert.
Die Klage wird insgesamt abgewiesen.
Die Klägerin hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.
1
Die Parteien haben auf Tatbestand und Entscheidungsgründe verzichtet (§ 313a ZPO).
Zwanziger
Spinner
Ahrendt
Schultz
Schepers