Arbeitsrecht

3 AZR 197/15

Aktenzeichen  3 AZR 197/15

Datum:
7.6.2016
Rechtsgebiet:
Gerichtsart:
BAG
Dokumenttyp:
Urteil
ECLI:
ECLI:DE:BAG:2016:070616.U.3AZR197.15.0
Spruchkörper:
3. Senat

Verfahrensgang

vorgehend ArbG Köln, 7. Mai 2014, Az: 9 Ca 2161/13, Urteilvorgehend Landesarbeitsgericht Köln, 15. Januar 2015, Az: 8 Sa 40/15, Urteil

Tenor

Auf die Revision der Beklagten zu 1. wird – unter Zurückweisung der Revision der Klägerin – das Urteil des Landesarbeitsgerichts Köln vom 15. Januar 2015 – 8 Sa 40/15 – aufgehoben, soweit das Landesarbeitsgericht die Berufung der Beklagten zu 1. gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 7. Mai 2014 – 9 Ca 2161/13 – zurückgewiesen hat.
Auf die Berufung der Beklagten zu 1. wird das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 7. Mai 2014 – 9 Ca 2161/13 – abgeändert, soweit es der Klage stattgegeben hat.
Die Klage wird insgesamt abgewiesen.
Die Klägerin hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.

1
Die Parteien haben auf Tatbestand und Entscheidungsgründe verzichtet (§ 313a ZPO).
        
    Zwanziger    
        
    Spinner    
        
    Ahrendt     
        
        
        
    Schultz     
        
    Schepers     
        
        

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