Arbeitsrecht

4 AZR 145/10

Aktenzeichen  4 AZR 145/10

Datum:
16.11.2011
Rechtsgebiet:
Gerichtsart:
BAG
Dokumenttyp:
Urteil
Spruchkörper:
4. Senat

Verfahrensgang

vorgehend ArbG Hagen (Westfalen), 21. August 2008, Az: 4 Ca 944/08, Urteilvorgehend Landesarbeitsgericht Hamm (Westfalen), 3. November 2009, Az: 14 Sa 265/09, Urteil

Tenor

1. Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamm vom 3. November 2009 – 14 Sa 265/09 – aufgehoben.
Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Hagen vom 21. August 2008 – 4 Ca 944/08 – wird zurückgewiesen.
2. Die Klägerin hat auch die Kosten der Berufung und der Revision zu tragen.

1
Die Parteien haben im Hinblick auf das Parallelverfahren – 4 AZR 781/09 – auf Tatbestand und Entscheidungsgründe verzichtet (§ 72 Abs. 5 ArbGG, § 555 Abs. 1 Satz 1, § 313a Abs. 1 Satz 2 ZPO).
        
    Bepler    
        
    Winter    
        
    Treber    
        
        
        
    von Dassel    
        
    J. Ratayczak    
        
        

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