Arbeitsrecht

4 AZR 812/09

Aktenzeichen  4 AZR 812/09

Datum:
19.10.2011
Rechtsgebiet:
Gerichtsart:
BAG
Dokumenttyp:
Urteil
Spruchkörper:
4. Senat

Verfahrensgang

vorgehend ArbG Paderborn, 8. April 2009, Az: 2 Ca 1810/08, Urteilvorgehend Landesarbeitsgericht Hamm (Westfalen), 5. November 2009, Az: 17 Sa 725/09, Urteil

Tenor

1. Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamm vom 5. November 2009 – 17 Sa 725/09 – aufgehoben:
Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Paderborn vom 8. April 2009 – 2 Ca 1810/08 – wird zurückgewiesen.
2. Der Kläger hat die Kosten der Berufung und der Revision zu tragen.
1
Die Parteien haben im Hinblick auf das führende Parallelverfahren – 4 AZR 811/09 – auf Tatbestand und Entscheidungsgründe verzichtet (
§ 72 Abs. 5 ArbGG
,
§ 555
Abs. 1 Satz 1,
§ 313a Abs. 1 Satz 2 ZPO
).
        
    Bepler    
        
    Creutzfeldt    
        
    Treber    
        
        
        
    Bredendiek    
        
    Th. Hess    
        
        

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