Arbeitsrecht

4 AZR 900/08

Aktenzeichen  4 AZR 900/08

Datum:
19.5.2010
Rechtsgebiet:
Gerichtsart:
BAG
Dokumenttyp:
Urteil
Spruchkörper:
4. Senat

Verfahrensgang

vorgehend ArbG Frankfurt, 8. November 2007, Az: 19 Ca 4656/07, Urteilvorgehend Hessisches Landesarbeitsgericht, 2. Juli 2008, Az: 6/17 Sa 1881/07, Urteil

Tenor

1. Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 2. Juli 2008 – 6/17 Sa 1881/07 – wird zurückgewiesen.
2. Der Kläger hat die Kosten der Revision zu tragen.

1
Die Parteien haben im Hinblick auf die führenden Parallelverfahren – 4 AZR 903/08 – und – 4 AZR 932/08 – auf Tatbestand und Entscheidungsgründe verzichtet (§ 72 Abs. 5 ArbGG, § 555 Abs. 1 Satz 1, § 313a Abs. 1 Satz 2 ZPO).
        
    Bepler    
        
    Treber    
        
    Winter    
        
        
        
    Görgens    
        
    Th. Hess    
        
        

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