Arbeitsrecht

5 AZR 440/17

Aktenzeichen  5 AZR 440/17

Datum:
19.9.2018
Rechtsgebiet:
Gerichtsart:
BAG
Dokumenttyp:
Urteil
ECLI:
ECLI:DE:BAG:2018:190918.U.5AZR440.17.0
Spruchkörper:
5. Senat

Verfahrensgang

vorgehend ArbG Hamburg, 15. Februar 2017, Az: 28 Ca 356/16, Urteilvorgehend Landesarbeitsgericht Hamburg, 13. Juli 2017, Az: 7 Sa 38/17, Urteil

Tenor

1. Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamburg vom 13. Juli 2017 – 7 Sa 38/17 – aufgehoben.
2. Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Arbeitsgerichts Hamburg vom 15. Februar 2017 – 28 Ca 356/16 – abgeändert und die Beklagte verurteilt, an den Kläger 465,60 Euro brutto nebst Zinsen iHv. fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz aus 77,60 Euro seit dem 2. Oktober 2016, aus 155,20 Euro seit dem 2. November 2016 und aus jeweils weiteren 77,60 Euro seit dem 2. Dezember 2016, 2. Januar 2017 und 2. Februar 2017 zu zahlen. Im weitergehenden Zinsantrag wird die Klage abgewiesen.
3. Die Beklagte hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.

1
Die Parteien haben im Hinblick auf die Entscheidung in dem Parallelverfahren – 5 AZR 439/17 – auf Tatbestand und Entscheidungsgründe verzichtet (§ 72 Abs. 5 ArbGG, § 555 Abs. 1 Satz 1, § 313a Abs. 1 Satz 2 ZPO).
        
    Linck    
        
    Berger    
        
    Biebl    
        
        
        
    Jungbluth    
        
    Dohna-Jaeger    
        
        

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