Arbeitsrecht

5 PB 2/20, 5 PB 2/20 (5 P 10/20)

Aktenzeichen  5 PB 2/20, 5 PB 2/20 (5 P 10/20)

Datum:
17.12.2020
Rechtsgebiet:
Gerichtsart:
Dokumenttyp:
Beschluss
ECLI:
ECLI:DE:BVerwG:2020:171220B5PB2.20.0
Spruchkörper:
5. Senat

Verfahrensgang

vorgehend Sächsisches Oberverwaltungsgericht, 24. Oktober 2019, Az: 9 A 1419/18.PL, Beschlussvorgehend VG Dresden, 7. Dezember 2018, Az: 9 K 1152/18.PL

Tenor

Die Nichtzulassung der Rechtsbeschwerde in dem Beschluss des Sächsischen Oberverwaltungsgerichts vom 24. Oktober 2019 wird aufgehoben.
Die Rechtsbeschwerde des Antragstellers wird zugelassen.

Gründe

1
Die Rechtsbeschwerde des Antragstellers ist gemäß § 88 Abs. 2 SächsPersVG i.V.m. § 72 Abs. 2 Nr. 1, § 92 Abs. 1 Satz 2 ArbGG wegen einer entscheidungserheblichen Rechtsfrage von grundsätzlicher Bedeutung zuzulassen.
2
Die vorliegende Rechtssache kann dem Senat Gelegenheit zur Klärung der Frage geben, ob und unter welchen Voraussetzungen Ersatzmitglieder des Personalrats vom Schutz des § 48 Abs. 2 Satz 2 SächsPersVG erfasst werden.

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