Arbeitsrecht

6 AZR 602/10

Aktenzeichen  6 AZR 602/10

Datum:
21.3.2012
Rechtsgebiet:
Gerichtsart:
BAG
Dokumenttyp:
Urteil
Spruchkörper:
6. Senat

Verfahrensgang

vorgehend ArbG Mannheim, 13. Januar 2010, Az: 13 Ca 54/09, Urteilvorgehend Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg, 18. Mai 2010, Az: 14 Sa 11/10, Urteil

Tenor

1. Auf die Revision des Beklagten wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg – Kammern Mannheim – vom 18. Mai 2010 – 14 Sa 11/10 – aufgehoben.
2. Auf die Berufung des Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Mannheim vom 13. Januar 2010 – 13 Ca 54/09 – abgeändert und die Klage abgewiesen.
3. Der Kläger hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.

1
Die Parteien haben auf Tatbestand und Entscheidungsgründe verzichtet (§ 313a ZPO).
        
    Fischermeier    
        
    Spelge    
        
    Mestwerdt    
        
        
        
    Klapproth    
        
    Döpfert    
        
        

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