Arbeitsrecht

8 AZR 645/10

Aktenzeichen  8 AZR 645/10

Datum:
10.5.2012
Rechtsgebiet:
Gerichtsart:
BAG
Dokumenttyp:
Urteil
Spruchkörper:
8. Senat

Verfahrensgang

vorgehend ArbG Leipzig, 17. Dezember 2009, Az: 1 Ca 2416/09, Urteilvorgehend Sächsisches Landesarbeitsgericht, 24. September 2010, Az: 3 Sa 81/10, Urteil

Tenor

Auf die Revision des Beklagten wird das Urteil des Sächsischen Landesarbeitsgerichts vom 24. September 2010 – 3 Sa 81/10 – aufgehoben.
Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Leipzig vom 17. Dezember 2009 – 1 Ca 2416/09 – wird zurückgewiesen.
Die Klägerin hat auch die Kosten der Berufung und Revision zu tragen.

1
Die Parteien haben auf Tatbestand und Entscheidungsgründe verzichtet (§ 72 Abs. 5 ArbGG, § 555 Abs. 1 Satz 1, § 313a Abs. 1 Satz 2 ZPO).
        
    Hauck    
        
    Böck    
        
    Breinlinger    
        
        
        
    F. Avenarius    
        
    Wroblewski    
        
        

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