Arbeitsrecht

9 AZR 612/14

Aktenzeichen  9 AZR 612/14

Datum:
15.12.2015
Rechtsgebiet:
Gerichtsart:
BAG
Dokumenttyp:
Urteil
ECLI:
ECLI:DE:BAG:2015:151215.U.9AZR612.14.0
Spruchkörper:
9. Senat

Verfahrensgang

vorgehend ArbG Hamburg, 25. Juli 2013, Az: 23 Ca 3/13, Urteilvorgehend Landesarbeitsgericht Hamburg, 17. April 2014, Az: 8 Sa 67/13, Urteil

Tenor

1. Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamburg vom 17. April 2014 – 8 Sa 67/13 – aufgehoben.
2. Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Hamburg vom 25. Juli 2013 – 23 Ca 3/13 – wird zurückgewiesen.
3. Der Kläger hat die Kosten der Berufung und der Revision zu tragen.

1
Die Parteien haben auf Tatbestand und Entscheidungsgründe verzichtet (§ 313a Abs. 1 ZPO).
        
    Brühler    
        
    Krasshöfer    
        
    Klose    
        
        
        
    Frank    
        
    Merte    
        
        

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