Aktenzeichen 9 AZR 695/15
Verfahrensgang
vorgehend ArbG Kiel, 19. März 2015, Az: 5 Ca 2124 a/14, Urteilvorgehend Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein, 13. Oktober 2015, Az: 1 Sa 130/15, Urteil
Tenor
1. Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Schleswig-Holstein vom 13. Oktober 2015 – 1 Sa 130/15 – aufgehoben.
2. Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Arbeitsgerichts Kiel vom 19. März 2015 – 5 Ca 2124 a/14 – abgeändert.
3. Es wird festgestellt, dass der Klägerin aus dem Jahr 2014 noch zwei Urlaubstage als Ersatzurlaub zustehen und dass ihr über 28 Urlaubstage hinaus jährlich zwei weitere Urlaubstage zustehen.
4. Die Beklagte hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.
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Die Parteien haben auf Tatbestand und Entscheidungsgründe verzichtet (§ 313a Abs. 1 ZPO).
Brühler
Zimmermann
Krasshöfer
Faltyn
Matth. Dipper