Arbeitsrecht

9 AZR 958/12

Aktenzeichen  9 AZR 958/12

Datum:
21.10.2014
Rechtsgebiet:
Gerichtsart:
BAG
Dokumenttyp:
Urteil
Spruchkörper:
9. Senat

Verfahrensgang

vorgehend ArbG Koblenz, 18. Oktober 2011, Az: 8 Ca 1364/11, Urteilvorgehend Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz, 7. September 2012, Az: 6 Sa 721/11, Urteil

Tenor

1. Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Rheinland-Pfalz vom 7. September 2012 – 6 Sa 721/11 – wird zurückgewiesen.
2. Der Kläger hat die Kosten der Revision zu tragen.

1
Die Parteien haben auf Tatbestand und Entscheidungsgründe verzichtet (§ 313a Abs. 1 ZPO).
        
    Brühler    
        
    Krasshöfer    
        
    Klose    
        
        
        
    M. Lücke    
        
    Kranzusch    
        
        

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