Arbeitsrecht

Abänderung einer PKH-Bewilligung: Beiordnung eines anderen Rechtsanwalts

Aktenzeichen  1 BvR 3269/08

Datum:
13.9.2011
Rechtsgebiet:
Gerichtsart:
Dokumenttyp:
Prozesskostenhilfebeschluss
ECLI:
ECLI:DE:BVerfG:2011:rk20110913.1bvr326908
Normen:
§ 22 Abs 1 S 1 BVerfGG
§ 114 S 1 ZPO
§ 121 Abs 2 ZPO
Spruchkörper:
1. Senat 2. Kammer

Verfahrensgang

vorgehend BVerwG, 22. Oktober 2008, Az: 6 PKH 26/08, Beschlussvorgehend Hamburgisches Oberverwaltungsgericht, 23. Juli 2008, Az: 4 Bf 141/07, Urteilvorgehend VG Hamburg, 29. März 2007, Az: 10 K 2418/06, Urteilvorgehend BVerfG, 16. Dezember 2008, Az: 1 BvR 3269/08, Einstweilige Anordnungvorgehend BVerfG, 30. Mai 2011, Az: 1 BvR 3269/08, Prozesskostenhilfebeschluss

Tenor

Der Prozesskostenhilfebeschluss vom 30. Mai 2011 wird dahingehend geändert, dass an Stelle von Rechtsanwalt Dr. L. nunmehr
Rechtsanwalt Dr. H. beigeordnet wird.

Die Abänderung der Beiordnung erfolgt mit der Maßgabe, dass hierdurch für die Staatskasse keine höheren Kosten entstehen.

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