Arbeitsrecht

Abgelehnter Antrag auf Prozesskostenhilfe für ein Anhörungsrügeverfahren

Aktenzeichen  0155 UR II 866/14

Datum:
26.11.2016
Rechtsgebiet:
Fundstelle:
BeckRS – 2016, 130798
Gerichtsart:
AG
Gerichtsort:
Bamberg
Rechtsweg:
Ordentliche Gerichtsbarkeit
Normen:
ZPO § 114

 

Leitsatz

Tenor

1. Die Anträge auf Beiordnung eines Rechtsanwalts sowie auf Prozesskostenhilfe für die Durchführung eines Anhörungsrügeverfahrens werden zurückgewiesen.
2. Die Entscheidung ergeht gerichtsgebührenfrei; außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.

Gründe

Der Antrag auf Beiordnung eines Rechtsanwalts sowie auf Prozesskostenhilfe für die Durchführung eines Anhörungsrügeverfahrens wird zurückgewiesen, da die Erfolgsaussichten weder ersichtlich noch – über pauschale in einer Vielzahl von Verfahren nahezu identisch vorgebrachte Ausführungen – vorgetragen sind.
Soweit der Antrag des Antragstellers laiengünstig als Gegenvorstellung auszulegen wäre, so wird dieser nicht abgeholfen.
Die Entscheidung ist unanfechtbar.

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