Arbeitsrecht

Amtsgerichte, Auswärtiger, Beschlusstenor, Beschlüsse, Betreuer, Bevollmächtigter, Entlassung, Erlasse, Kammern, Körperverletzung, Landgerichte, Neugefaßte, Nichtannahmebeschluß, OLG Nürnberg, Strafsenat, Strafvollstreckungskammer, Strafvollstreckungsverfahren, Vorsitzender Richter, Wohnsitz

Aktenzeichen  SR StVK 241/14

Datum:
20.11.2018
Rechtsgebiet:
Fundstelle:
BeckRS – 2018, 56400
Gerichtsart:
LG
Gerichtsort:
Regensburg
Rechtsweg:
Ordentliche Gerichtsbarkeit
Normen:

 

Leitsatz

Tenor

Der Beschluss vom 13.11.2018 wird dahingehend abgeändert und neu gefasst, dass Ziffer V. 1. nunmehr lautet wie folgt:
„V.“
1. Er hat unmittelbar im Anschluss an die Entlassung aus dem BKH einen festen Wohnsitz unter der Adresse … zu nehmen.

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