Arbeitsrecht

Anerkenntnisurteil ohne Tatbestand und Entscheidungsgründe

Aktenzeichen  2 AZR 596/16

Datum:
28.3.2017
Rechtsgebiet:
Gerichtsart:
BAG
Dokumenttyp:
ECLI:
ECLI:DE:BAG:2017:280317.U.2AZR596.16.0
Normen:
§ 313b Abs 1 S 1 ZPO
Spruchkörper:
2. Senat

Verfahrensgang

vorgehend ArbG Berlin, 29. Juli 2015, Az: 14 Ca 2611/15, Teilurteilvorgehend LArbG Berlin-Brandenburg, 15. Juli 2016, Az: 3 Sa 158/16, Urteil

Tenor

1. Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg vom 15. Juli 2016 – 3 Sa 158/16 – aufgehoben.
2. Die Berufung der Beklagten gegen das Teilurteil des Arbeitsgerichts Berlin vom 29. Juli 2015 – 14 Ca 2611/15 – wird zurückgewiesen.
3. Die Beklagte hat die Kosten der Berufung und der Revision zu tragen.

1
Von der Darstellung des Tatbestands und der Entscheidungsgründe wird abgesehen (§ 313b Abs. 1 Satz 1 ZPO).
        
    Koch    
        
    Niemann    
        
    Berger    
        
        
        
    A. Claes    
        
    Söller    
        
        

Jetzt teilen:

Ähnliche Artikel

Minusstunden im Sommerloch: Was ist erlaubt?

In vielen Branchen ist das Sommerloch sehr präsent. Doch wie ist das eigentlich bei einem flexiblen Arbeitszeitmodell, wenn durch weniger Arbeit Minusstunden entstehen? Wir erklären, was zulässig ist und was nicht erlaubt ist.
Mehr lesen