Arbeitsrecht

Anerkenntnisurteil – Urteil ohne Tatbestand und Entscheidungsgründe

Aktenzeichen  3 AZR 664/09

Datum:
23.8.2011
Rechtsgebiet:
Gerichtsart:
BAG
Dokumenttyp:
Spruchkörper:
3. Senat

Verfahrensgang

vorgehend ArbG Köln, 16. April 2008, Az: 10 Ca 7399/07, Urteilvorgehend Landesarbeitsgericht Köln, 12. Juni 2009, Az: 4 Sa 888/08, Urteil

Tenor

Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Köln vom 12. Juni 2009 – 4 Sa 888/08 – aufgehoben.
Die Berufung des Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 16. April 2008 – 10 Ca 7399/07 – wird zurückgewiesen.
Der Beklagte hat die Kosten der Berufung und der Revision zu tragen.

1
Von der Darstellung des Tatbestands und der Entscheidungsgründe wird abgesehen (§ 313b Abs. 1 Satz 1 ZPO). Der Beklagte hat den Klageanspruch anerkannt.
        
    Gräfl    
        
    Zwanziger    
        
    Spinner    
        
        
        
    Möller    
        
    Schepers    
        
        

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