Arbeitsrecht

Ausschluss der Beihilfe für behindertengerechten Autoumbau

Aktenzeichen  2 B 70/11, 2 B 70/11 (2 C 64/11)

Datum:
15.11.2011
Rechtsgebiet:
Gerichtsart:
Dokumenttyp:
Beschluss
Normen:
Art 3 Abs 1 GG
Art 33 Abs 5 GG
Spruchkörper:
2. Senat

Verfahrensgang

vorgehend Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, 28. Februar 2011, Az: 2 S 2806/10, Urteil

Gründe

1
Die Revision der Klägerin ist wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache gemäß § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO zuzulassen. Im Revisionsverfahren kann geklärt werden, ob der generelle Ausschluss der Beihilfegewährung für den behindertengerechten Umbau eines PKW mit Bundesrecht, insbesondere mit der Fürsorgepflicht des Dienstherrn und dem Gleichheitsgrundsatz, vereinbar ist.

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