Arbeitsrecht

Aussetzung des Verfahrens

Aktenzeichen  S 28 KR 630/16

Datum:
24.10.2016
Rechtsgebiet:
Gerichtsart:
SG
Gerichtsort:
München
Rechtsweg:
Sozialgerichtsbarkeit
Normen:
SGG SGG § 114 Abs. 2

 

Leitsatz

Tenor

Das Aussetzen des Verfahrens wird angeordnet.

Gründe

Das Gericht setzt das Verfahren gem. § 114 Abs. 2 SGG analog zur Durchführung des Vorverfahrens aus. Die Beteiligten erhielten Gelegenheit zur Stellungnahme.

Jetzt teilen:

Ähnliche Artikel

Befristeter Arbeitsvertrag – Regelungen und Ansprüche

Dass Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen mit einem befristeten Vertrag eingestellt werden, ist längst keine Seltenheit mehr. Häufig taucht der Arbeitsvertrag auf Zeit bei jungen Mitarbeitenden auf. Über die wichtigsten Regelungen und Ansprüche informieren wir Sie.
Mehr lesen