Aktenzeichen 8 Sa 1064/15
Leitsatz
Verfahrensgang
8 Sa 1064/15 2016-12-14 Endurteil LAGMUENCHEN ArbG München
Tenor
1. Das Urteil des Landesarbeitsgericht München vom 14.12.2016 – 8 Sa 1064/15 – wird auf Seite 27, vorletzter Absatz, dahin geändert, dass an die Stelle der Formulierung „€ 3.438,00 brutto” die Formulierung „€ 5.500,00 brutto” tritt.
2. Das genannte Urteil wird auf Seite 34 dahin geändert, dass der Auszahlungsbetrag nicht „€ 2.050,00 brutto” bzw. „€ 2.052,00 brutto” lautet, sondern „€ 2.520,00 brutto”.
Gründe
Auf den Antrag der Beklagten vom 21.06.2017, dem der Kläger mit Schriftsatz vom 07.07.2017 zugestimmt hat, war das Urteil zu berichtigen, wie aus dem Tenor dieses Beschlusses ersichtlich. Die Berichtigung beruht auf § 319 ZPO, weil es sich um eine offenbare Unrichtigkeit im Sinne der Norm handelt.
Diese Entscheidung ist nicht mit einem Rechtsmittel anfechtbar.