Arbeitsrecht

Bundeseisenbahnvermögen; Postnachfolgeunternehmen; Versetzung in den Ruhestand

Aktenzeichen  2 B 30/12, 2 B 30/12 (2 C 31/13)

Datum:
3.7.2013
Rechtsgebiet:
Gerichtsart:
Dokumenttyp:
Beschluss
Normen:
§ 4 Abs 1 Nr 3 BEDBPStruktG
Spruchkörper:
2. Senat

Verfahrensgang

vorgehend Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, 14. Dezember 2011, Az: OVG 6 B 13.10, Urteil

Gründe

1
Die Revision des Klägers ist wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache gemäß § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO zuzulassen. Das Revisionsverfahren erscheint geeignet, zur Klärung der Bedeutung des Begriffs der betrieblichen oder betriebswirtschaftlichen Belange in § 4 Abs. 1 Nr. 3 des Gesetzes zur Verbesserung der personellen Struktur beim Bundeseisenbahnvermögen und in den Postnachfolgeunternehmen (BEDBPStruktG) beizutragen.

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