Aktenzeichen 15 B 16.1379, 15 B 16.1380
Leitsatz
Verfahrensgang
AU 5 K 13.309 2013-12-12 Urt VGAUGSBURG VG Augsburg
Tenor
Die Frist für die Annahme des gerichtlichen Vergleichsvorschlags vom 18. August 2017 wird für die Klägerin und den Beklagten auf 6. Oktober 2017, 24:00 Uhr, festgesetzt.
Gründe
Die Beigeladene hat nach fernmündlicher Mitteilung entgegen der ursprünglichen Prognose noch nicht in der 37. Kalenderwoche des laufenden Jahres über das gemeindliche Einvernehmen zu dem modifizierten Bauantrag der Klägerin (vgl. Beschluss des Senats vom 18. August 2017) entschieden. Die Frage soll im Gemeinderat erst am 21. September 2017 behandelt werden.
Den Parteien soll hinreichend Zeit eingeräumt werden, das Ergebnis der Gemeinderatssitzung vom 21. September 2017 für die Entscheidung, ob der Vergleichsvorschlag des Gerichts angenommen wird, auszuwerten.
Müller Schweinoch Dr. Seidel