Arbeitsrecht

Gegenstandswertfestsetzung im Nichtanerkennungsbeschwerdeverfahren

Aktenzeichen  2 BvC 14/21

Datum:
2.11.2021
Rechtsgebiet:
Gerichtsart:
Dokumenttyp:
Gegenstandswertfestsetzung im verfassungsgerichtlichen Verfahren
ECLI:
ECLI:DE:BVerfG:2021:cs20211102.2bvc001421
Normen:
§ 13 Nr 3a BVerfGG
§ 96 BVerfGG
§ 14 Abs 1 RVG
§ 37 Abs 2 S 2 RVG
Spruchkörper:
2. Senat

Verfahrensgang

vorgehend BVerfG, 22. Juli 2021, Az: 2 BvC 14/21, Beschluss

Tenor

Der Wert des Gegenstands der anwaltlichen Tätigkeit wird auf 25.000 (in Worten: fünfundzwanzigtausend) Euro festgesetzt.

Jetzt teilen:

Ähnliche Artikel

Minusstunden im Sommerloch: Was ist erlaubt?

In vielen Branchen ist das Sommerloch sehr präsent. Doch wie ist das eigentlich bei einem flexiblen Arbeitszeitmodell, wenn durch weniger Arbeit Minusstunden entstehen? Wir erklären, was zulässig ist und was nicht erlaubt ist.
Mehr lesen