Arbeitsrecht

Gegenstandswertfestsetzung im Verfassungsbeschwerdeverfahren

Aktenzeichen  1 BvR 1745/06

Datum:
14.9.2010
Rechtsgebiet:
Gerichtsart:
Dokumenttyp:
Gegenstandswertfestsetzung im verfassungsgerichtlichen Verfahren
ECLI:
ECLI:DE:BVerfG:2010:rk20100914.1bvr174506
Normen:
§ 14 Abs 1 RVG
§ 37 Abs 2 RVG
Spruchkörper:
1. Senat 1. Kammer

Verfahrensgang

vorgehend OLG München, 2. Juni 2006, Az: 18 U 2358/06, Beschlussvorgehend LG München I, 18. Januar 2006, Az: 9 O 14979/05, Urteilvorgehend BVerfG, 8. Juni 2010, Az: 1 BvR 1745/06, Stattgebender Kammerbeschluss

Tenor

Der Wert des Gegenstandes der anwaltlichen Tätigkeit wird auf 8.000 € (in Worten: achttausend Euro) festgesetzt (§ 14 Abs.
1, § 37 Abs. 2 RVG).

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