Arbeitsrecht

Gegenstandswertfestsetzung im Verfassungsbeschwerdeverfahren

Aktenzeichen  2 BvR 1022/08, 2 BvR 182/09

Datum:
13.10.2010
Rechtsgebiet:
Gerichtsart:
Dokumenttyp:
Gegenstandswertfestsetzung im verfassungsgerichtlichen Verfahren
Normen:
§ 22 Abs 1 RVG
§ 37 Abs 2 S 2 RVG
Spruchkörper:
2. Senat

Verfahrensgang

vorgehend BVerfG, 30. Juni 2009, Az: 2 BvE 2/08, Urteil

Tenor

Der Wert des Gegenstands der anwaltlichen Tätigkeit wird im Verfahren zu I. auf 750.000 € (in Worten: siebenhundertfünfzigtausend
Euro) und im Verfahren zu II. auf 500.000 € (in Worten: fünfhunderttausend Euro) festgesetzt (§ 37 Abs. 2 Satz 2, § 22 Abs.
1 RVG).

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