Arbeitsrecht

Gegenstandswertfestsetzung im Verfassungsbeschwerdeverfahren

Aktenzeichen  1 BvR 420/09

Datum:
20.12.2010
Rechtsgebiet:
Gerichtsart:
Dokumenttyp:
Gegenstandswertfestsetzung im verfassungsgerichtlichen Verfahren
Normen:
§ 37 Abs 2 S 2 RVG
Spruchkörper:
1. Senat

Verfahrensgang

vorgehend AG Bad Oeynhausen, 8. Januar 2009, Az: 43 F 3/09, Beschlussvorgehend OLG Hamm, 20. November 2008, Az: 1 UF 180/08, Beschlussvorgehend AG Bad Oeynhausen, 30. Juni 2008, Az: 23 F 109/08, Beschlussvorgehend BVerfG, 21. Juli 2010, Az: 1 BvR 420/09, Beschluss

Tenor

Der Wert des Gegenstandes der anwaltlichen Tätigkeit im Verfassungsbeschwerdeverfahren wird auf 75.000 € (in Worten: fünfundsiebzigtausend
Euro) festgesetzt.

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