Arbeitsrecht

Gegenstandswertfestsetzung im Verfassungsbeschwerdeverfahren

Aktenzeichen  1 BvR 3425/08

Datum:
6.4.2011
Rechtsgebiet:
Gerichtsart:
Dokumenttyp:
Gegenstandswertfestsetzung im verfassungsgerichtlichen Verfahren
Normen:
§ 14 Abs 1 RVG
§ 37 Abs 2 S 2 RVG
Spruchkörper:
1. Senat 1. Kammer

Verfahrensgang

vorgehend Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, 27. November 2008, Az: 2 S 3079/08, Beschlussvorgehend Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, 30. Oktober 2008, Az: 2 S 2445/08, Beschlussvorgehend VG Freiburg (Breisgau), 2. Juli 2008, Az: 5 K 1092/08, Urteil

Tenor

Der Wert des Gegenstands der anwaltlichen Tätigkeit für das Verfahren der Verfassungsbeschwerde wird nach § 37 Abs. 2, § 14
Abs. 1 RVG auf 8.000 € (in Worten: achttausend Euro) festgesetzt.

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