Arbeitsrecht

Gegenstandswertfestsetzung im Verfassungsbeschwerdeverfahren

Aktenzeichen  2 BvR 748/05

Datum:
5.5.2011
Rechtsgebiet:
Gerichtsart:
Dokumenttyp:
Gegenstandswertfestsetzung im verfassungsgerichtlichen Verfahren
Normen:
§ 37 Abs 2 S 2 RVG
Spruchkörper:
2. Senat

Verfahrensgang

vorgehend BFH, 1. März 2005, Az: VIII R 25/02, Urteilvorgehend BVerfG, 7. Juli 2010, Az: 2 BvR 748/05, Beschluss

Tenor

Der Wert des Gegenstandes der anwaltlichen Tätigkeit wird auf 125.000 € (in Worten: einhundertfünfundzwanzigtausend Euro)
festgesetzt (§ 37 Abs. 2 Satz 2 RVG).

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