Arbeitsrecht

Gegenstandswertfestsetzung im Verfassungsbeschwerdeverfahren

Aktenzeichen  2 BvR 2258/09

Datum:
20.6.2012
Rechtsgebiet:
Gerichtsart:
Dokumenttyp:
Gegenstandswertfestsetzung im verfassungsgerichtlichen Verfahren
Spruchkörper:
2. Senat

Verfahrensgang

vorgehend OLG Frankfurt, 25. August 2009, Az: 3 Ws 689/09, Beschlussvorgehend LG Darmstadt, 24. Juni 2009, Az: 2a StVK 717/09, Beschlussvorgehend BVerfG, 7. September 2010, Az: 2 BvR 2258/09, Prozesskostenhilfebeschlussvorgehend BVerfG, 27. März 2012, Az: 2 BvR 2258/09, Beschluss

Tenor

Der Wert des Gegenstands der anwaltlichen Tätigkeit wird auf 100.000 € (in Worten: einhunderttausend Euro) festgesetzt.

Jetzt teilen:

Ähnliche Artikel

Befristeter Arbeitsvertrag – Regelungen und Ansprüche

Dass Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen mit einem befristeten Vertrag eingestellt werden, ist längst keine Seltenheit mehr. Häufig taucht der Arbeitsvertrag auf Zeit bei jungen Mitarbeitenden auf. Über die wichtigsten Regelungen und Ansprüche informieren wir Sie.
Mehr lesen